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Auszug der AGB´s

 

4.Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise

 4.1.Rücktritt durch den Gast

 

Sie können jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber uns, dem Beherbergungsbetrieb, vom Vertrag zurücktreten. 

Die Rücktrittserklärung muss schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen.

Treten Sie von Ihrer Buchung zurück und nehmen die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung von Ihrer Seite zur Entrichtung des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen.

 

Wir werden uns sich um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, sind aber nicht verpflichtet, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Erreichen wir in der von Ihnen nicht in Anspruch genommenen Belegungszeit nur noch eine Teilbelegung, stellen wir Ihnen nur die nicht belegten Tage in Rechnung.

Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.

Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen folgende, von Ihnen an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlenden Richtwerten anerkannt:

 

Gebuchte Leistung: 

 Ferienwohnungen ohne Verpflegung 90 %

 Die angegebene Quote bezieht sich auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten. Etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag bleiben außer Betracht .

 Wir empfehlen Ihnen daher rechtzeitig den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

 

4.2.Rücktritt / Kündigung durch den Beherbergungsbetrieb

 Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebs besteht ferner dann, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird. (Anzahlungen wird von uns derzeit nicht erhoben.) 

 Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend):

– die Nichterbringung einer fälligen Leistung (Anzahlung entfällt derzeit von unsere Seite )

– die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände

– eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung,

– die Buchung der Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen durch den Gast erfolgt ist.                                                                   

Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten.

In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.

Ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

 

4.3. Kündigungsrecht in Corona Zeiten 

 

Dürfen wir unsere Ferienwohnung nach dem Infektionsschutzgesetz von behördlicher Seite Ihnen nicht vermieten, können Sie Ihre Reservierung kostenlos stornieren bzw. würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihren Aufenthalt verschieben. Bei Anreise bitten wir Sie um den Impfnachweis bzw. eines Tests nicht älter als 24 Stunden.